Öffnungszeiten Allgemein
Mo-Fr
9:00 - 19:00
Sa
9:00 - 18:00
Individuelle Shopöffnungszeiten
Sonderöffnungszeiten
Heiligabend
24. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Silvester
31. Dezember 2025
9:00 - 13:00
Mariä Empfängnis
8. Dezember 2025
10:00 - 18:00
Öffnungszeiten Kinderland
Mo-Fr
14:00 - 18:00
Sa
10:00 - 17:00
Gesetzliche Feiertage (geschlossen)

  1.01. NEUJAHR
  6.01. HEILIGE DREI KÖNIGE
21.04. OSTERMONTAG
  1.05. STAATSFEIERTAG
29.05. CHRISTI HIMMELFAHRT
09.06. PFINGSTMONTAG
19.06. FRONLEICHNAM
15.08. MARIA HIMMELFAHRT
26.10. NATIONALFEIERTAG
   1.11. ALLERHEILIGEN
25.12. WEIHNACHTEN
26.12. STEFANITAG

Jetzt

Suche:

Großes Finale am 29. März, 15:00 Uhr

Wer wird Shopping Star 2025?

Die Stadtgalerien Schwaz und die Regionalmedien suchen zum elften Mal die „Shopping Stars 2025“!

Stadtgalerien Schwaz Icon

Bewerbungsphase abgeschlossen!
Bewerbungen werden bis einschließlich Sonntag, 2. März 2025 angenommen. Bitte die gewünschte Information in den Feldern eintragen, ein aussagekräftiges Foto hochladen und die Anmeldung versenden. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Auch männliche Teilnehmer sind natürlich herzlich willkommen.
Alternativ können Sie das Anmeldeformular am Infopoint in den Stadtgalerien ausfüllen und zusammen mit Ihrem Foto abgeben.

Der Einkauf
Aus den Einsendungen werden 10 Teilnehmer:innen ermittelt, die dann im Finale um den Titel „Shopping Stars 2025“ antreten. Die Finalist:innen erhalten ein vorgegebenes Budget und haben genau 90 Minuten Zeit, um mit Ihrer Shoppingbegleitung das perfekte Outfit in den Shops der Stadtgalerien zu finden.

Auf die Sieger warten Gutscheine im Gesamtwert von 1.000 €.
Am Samstag, den 29. März 2025, startet das große Finale um 15:00 Uhr. Zunächst wird die aktuelle Frühjahrsmode 2025 von professionellen Models auf dem Laufsteg gezeigt. Danach präsentieren sich die 10 Finalist:innen der diesjährigen Shopping Stars mit ihren Outfits. Die erfahrene Jury kürt dabei mit Kennerblick die drei „Shopping Stars 2025“. Das eingekaufte und präsentierte Outfit können natürlich alle 10 Finalist:innen unabhängig von der Platzierung behalten.

Stadtgalerien Schwaz Icon

Teilnahmebedingungen Shopping Stars

1 Allgemeines

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH, Andreas-Hofer-Straße 10, 6130 Schwaz. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verantwortlich.
  2. Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
  3. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die Stadtgalerien Schwaz GmbH und nicht an Meta zu richten. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH stellt Meta von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Meta, sondern die Stadtgalerien Schwaz GmbH.
  4. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.

2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen.
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Stadtgalerien Schwaz GmbH und der Werbeagentur inpublic GmbH.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
  4. Personen ab dem 18. Lebensjahr.
  5. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die an einem vorherigen Bewerb teilgenommen haben.

3 Gewinn

  1. Aus den Einsendungen werden 10 Teilnehmer:innen ermittelt, die im Finale um den Titel Stadtgalerien Shoppingstars 2025 antreten. Auf die Sieger:innen warten Gutscheine im Gesamtwert von 1.000 €. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, an allen Terminen anwesend zu sein. (14. März, 22. März, 29. März 2025). Die Finalisten erhalten je 300 € und haben genau 90 Minuten Zeit, um mit Ihrer Shoppingbegleitung das perfekte Outfit in den Shops der Stadtgalerien zu finden. Das eingekaufte und präsentierte Outfit können alle 10 Finalist:innen unabhängig von der Platzierung behalten.
  2. Der/die Gewinner:in wird von den Stadtgalerien Schwaz GmbH kontaktiert und/oder auf Social Media veröffentlicht.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
  4. Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt oder/und zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

4 Durchführung des Gewinnspiels

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum 05.02. – 02.03.2025 möglich.
  2. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss bis einschließlich Sonntag, 02. März 2025, das Anmeldeformular auf der Webseite der Stadtgalerien Schwaz ausgefüllt werden. Bitte die gewünschte Information in den Feldern eintragen, ein aussagekräftiges Foto hochladen und die Anmeldung versenden. 
  3.  Alternativ kann das Anmeldeformular am Infopoint in den Stadtgalerien ausgefüllt und zusammen mit einem Foto abgegeben werden.
  4. Die Auslosung findet durch Vertreter der Stadtgalerien Schwaz GmbH statt.
  5. Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

5 Annahme des Gewinns

  1. Der Gewinner wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
  2. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 3 Werktagen annehmen, indem er der Stadtgalerien Schwaz GmbH eine Privatnachricht mit seiner Anschrift und seinem vollständigen Namen retourniert oder dies per Telefon / mündlich bestätigt. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  3. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

6 Veröffentlichungen

  1. Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass die Stadtgalerien Schwaz GmbH ihn unter Angabe des Namens auf Meta als Gewinner des Gewinnspiels auf der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite veröffentlichen darf.
  2. Im Allgemeinen möchten wir darauf hinweisen, dass wir Fotos und Videomaterial für unsere Social-Media-Plattformen erstellen und dieses in weiterer Folge veröffentlichen werden. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel wird dem direkt zugestimmt.

7 Störungen im Ablauf; Haftung

  1. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
  3. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel unter anderem angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite sowie der Facebook-Unternehmensseite und des Instagram-Accounts.
  4. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH haftet nur für Schäden, die von der Stadtgalerien Schwaz GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiteres verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild und Texten zu achten und keine Texte von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Stadtgalerien Schwaz GmbH, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
  3. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer Stadtgalerien Schwaz GmbH von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er der Stadtgalerien Schwaz GmbH die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild und Text.

9 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  1. Sofern die Nutzung der Dienste die Speicherung personenbezogener Daten erfordert (zum Beispiel Teilnahme an Gewinnspielen), verarbeitet die Stadtgalerien Schwaz GmbH die vom Nutzer bekannt gegebenen Daten zur Erfüllung der vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH wird im Rahmen des Zumutbaren sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  3. Die folgenden Daten werden von den Teilnehmern durch die Stadtgalerien Schwaz GmbH erhoben und auf einem sicheren Server der Stadtgalerien Schwaz GmbH gespeichert – sie dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, Anschrift.
  4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel bei der Stadtgalerien Schwaz GmbH zu widerrufen sowie schriftlich Auskunft über ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und allfällige Empfänger zu verlangen. Ebenso ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Teilnehmers, die über ihn gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.