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Maria Empfängnis
8. Dezember 2024
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Öffnungszeiten Kinderland
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  1.01. NEUJAHR
  6.01. HEILIGE DREI KÖNIGE
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Muttertag

1 Allgemeines

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels sind die Stadtgalerien Schwaz GmbH, Andreas-Hofer-Straße 10, 6130 Schwaz. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verantwortlich.
  2. Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
  3. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.

2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen.
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der Stadtgalerien Schwaz GmbH, der Werbeagentur inpublic Werbung & PR GmbH, der Achenseebahn Infrastruktur- und Betriebs-GmbH und der Zillertaler Verkehrsbetriebe AG.  
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Teilnahme ist nicht abhängig vom Betrag der Rechnung.  
  4. Personen ab dem 18. Lebensjahr.

3 Gewinn

  1. Zu gewinnen gibt es 5x1 Fahrtgutscheine für die Achenseebahn und 5x2 Fahrtgutscheine für den Dampfzug Zillertal.
  2. Die Gewinner werden von den Stadtgalerien Schwaz GmbH kontaktiert und nach Erhalt der Tickets mit einem Foto auf Social Media veröffentlicht und namentlich genannt.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
  4. Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt oder/und zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

4 Durchführung des Gewinnspiels

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich am 11. Mai 2024 in den Stadtgalerien Schwaz möglich.
  2. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss eine tagesaktuelle (vom 11. Mai 2024) Rechnung aus allen Shops und Gastronomiebetrieben der Stadtgalerien Schwaz am Infopoint vorgewiesen werden. Die Teilnahme ist nicht abhängig vom Betrag der Rechnung.
  3. Am Infopoint wird ein Teilnahmeschein ausgestellt. Dieser muss ausgefüllt und in die Gewinnbox am Infopoint geworfen werden.  
  4. Die Auslosung findet per Zufallsprinzip statt.
  5. Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

5 Annahme des Gewinns

  1. Der Gewinner wird von den Stadtgalerien Schwaz GmbH verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
  2. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 3 Werktagen schriftlich annehmen, indem er der Stadtgalerien Schwaz GmbH eine Privatnachricht mit seiner Anschrift und seinem vollständigen Namen retourniert. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Stadtgalerien Schwaz GmbH nach eigenem Ermessen und unter den verbleibenden Teilnehmern erneut verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  3. Die Verlosung findet am 13. Mai 2024 statt. Die Gewinner werden von den Stadtgalerien Schwaz benachrichtigt.
  4. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

6 Veröffentlichungen

  1. Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass die Stadtgalerien Schwaz GmbH ihn unter Angabe des Namens auf Meta als Gewinner des Gewinnspiels auf der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite veröffentlichen darf.
  2. Im Allgemeinen möchten wir darauf hinweisen, dass wir Fotos und Videomaterial für unsere Social-Media-Plattformen erstellen und diese in weiterer Folge veröffentlichen werden. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel wird dem direkt zugestimmt.

7 Störungen im Ablauf; Haftung

  1. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich jener Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
  3. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel unter anderem angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Stadtgalerien Schwaz GmbH Unternehmensseite.
  4. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH haftet nur für Schäden, die von der Stadtgalerien Schwaz GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8 Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiteres verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild und Texten zu achten und keine Texte von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Stadtgalerien Schwaz GmbH, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
  3. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt der Teilnehmer Stadtgalerien Schwaz GmbH von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er der Stadtgalerien Schwaz GmbH die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt ausdrücklich und unbeschränkt auf Ansprüche aus Urheberrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Wettbewerbsrechtsverstößen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild und Text.

9 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  1. Sofern die Nutzung der Dienste die Speicherung personenbezogener Daten erfordert (zum Beispiel Teilnahme an Gewinnspielen), verarbeitet die Stadtgalerien Schwaz GmbH die vom Nutzer bekannt gegebenen Daten zur Erfüllung der vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste.
  2. Die Stadtgalerien Schwaz GmbH wird im Rahmen des Zumutbaren sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  3. Die folgenden Daten werden von den Teilnehmern durch die Stadtgalerien Schwaz GmbH erhoben und auf einem sicheren Server der Stadtgalerien Schwaz GmbH gespeichert – sie dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, Anschrift.
  4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel bei der Stadtgalerien Schwaz GmbH zu widerrufen sowie schriftlich Auskunft über ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und allfällige Empfänger zu verlangen. Ebenso ist die Stadtgalerien Schwaz GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Teilnehmers, die über ihn gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen, sofern andere gesetzliche Regelungen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.